Preise und Öffnungszeiten

Öffnungszeiten*

Außerhalb der Sommmerferien

Montag 
geschlossen

Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen
09.00 bis 20.00 Uhr

 

In den Sommerferien

Montag bis Sonntag und an Feiertagen
09.00 bis 20.00 Uhr

 

Kinder unter 7 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Freibad aufhalten. Kinder zwischen 7 und 12 Jahren dürfen sich nur ohne Aufsicht Erwachsener im Bad aufhalten, wenn mindestens das Bronzeabzeichen erreicht wurde. Der Nachweis für das Abzeichen ist an der Kasse auf Verlangen zusammen mit einem aktuellen Lichtbildausweis (beispielsweise Schülerausweis) vorzuzeigen.

 

*Die Öffnungszeiten des Freibades können sich wetterbedingt ändern. Aktuelle Informationen werden auf der Startseite veröffentlicht.

Kassenschluss ist eine Stunde vor Schließung. Die Wasserzeit endet eine halbe Stunde vor Schließung.
 

Eintrittspreise*

*Gültig ab dem 01.12.2018

  1. Eine Gebührenermäßigung gem. § 1 Abs. 1 erhalten Personen, denen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetzt, Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld gewährt wird und InhaberInnen von Sprockhövel-Pässen.
  2. Eine Gebührenermäßigung erhalten ferner: SchülerInnen und Auszubildende ab 18 Jahren, Studenten/Studentinnen, Personen, die Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziale Jahr (bis einschl. 26 Jahre) leisten, Schwerbehinderte ab 50 % der Behinderung sowie BesitzerInnen der JugendleiterInnen-Card sowie InhaberInnen der Ehrenamtskarte (§ 1 Abs. 1)
  3. Die Gebührenermäßigungsvoraussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 2 müssen bei Erwerb der Eintrittskarte vorliegen und nachgewiesen werden. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen.
  4. Von den in Abs. 1 und Abs. 2 aufgeführten Ermäßigungstatbeständen kann nur einer in Anspruch genommen werden.
  5. Zehner- und Dreißigerkarten können auch von Gruppen genutzt werden, sofern bei den Mitgliedern der Gruppe im Einzelfall die Voraussetzungen für die erworbene Zehnerkarte vorliegen.
  6. Für einheimische Schulklassen sowie Kinder unter 5 Jahren sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit B- und H-Vermerk werden keine Gebühren erhoben.
  7. Alleinerziehende mit Kind (bis einschl. 12  Jahre) zahlen den ermäßigten Familienkartentarif gem. § 1 Abs. 1.
  8. Saison-, Zehner- Dreißigerkarten gelten jeweils nur für die Dauer der laufenden Saison. 

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