Bade- und Benutzungsordnung 

Einrichtung und Zweck

Die Stadt Sprockhövel –ZGS – betreibt und unterhält das Freibad als eine öffentliche Einrichtung, die der Erholung, Förderung der Gesundheit, sportlichen Betätigung und körperlichen Ertüchtigung der Badegäste dienen soll. Die Nutzung erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.


Die Bade- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Badebereich. Sie ist für alle Besucher des Bades verbindlich.


Mit dem Betreten des Badgeländes erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Bade- und Benutzungsordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden.


1. Der Beginn und das Ende der Badesaison werden vom Badbetreiber festgesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Der Zutritt des Freibades vor Öffnung und nach Kassenschluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch. Weiter zu den Öffnungszeiten.
Kassenschluss: jeweils 1 Stunde vor Ende der öffentlichen Badezeit.


2. Das Freibad kann aus besonderen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Personalausfall) geschlossen werden. Darüber hinaus behält der Betreiber sich vor, bei ungünstiger Witterung das Bad vorzeitig oder vorübergehend oder auf längere Zeit zu schließen, Ein Anspruch für Inhaber von Tages-, Zehner- oder Jahreskarten auf Erstattung des vollen oder teilweisen Eintrittspreises besteht nicht.


3. Bei Überfüllung des Bades bzw. wenn eine besondere Situation dies erfordert, können die Schwimmmeister*innen einzelne Becken oder das gesamte Bad sperren.


4. Der Eintritt ins Freibad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Preise dafür sind aus dem Aushang an der Kasse zu ersehen .Die Ausgestaltung der Eintrittspreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Sprockhövel. Dauerkarten sind nicht übertragbar. Tageskarten sind nur am Lösungstag gültig. Sie werden mit dem Verlassen des Freibades ungültig. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Saison- und Zehner- Dreißigerkarten gelten jeweils nur für die Dauer der laufenden Saison. Für verlorengegangene Tages-und Zehnerkarten wird kein Ersatz geleistet. Für verlorengegangene oder zerstörte Dauerkarten wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.


5. Kinder unter 7 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Freibad aufhalten.


6. Schulklassen und Jugendgruppen von Vereinen und sonstigen Organisationen dürfen nur unter Führung eines verantwortlichen Lehrers/einer verantwortlichen Lehrerin bzw.  Jugendleiters/Jugendleiterin mit Nachweis der Rettungsfähigkeit das Freibad betreten.


7. An ansteckenden Krankheiten leidende Personen dürfen das Freibad nicht betreten.


8. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.


9. Für den Verlust von ins Freibad mitgebrachten Gegenständen einschließlich Kleidungsstücke, Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.


10. Schadensfälle jeder Art, aus denen ein Ersatzanspruch hergeleitet wird, sind unverzüglich dem städtischen Personal zu melden. Durch Unterlassen der Anzeige wird jeder Anspruch verwirkt.


11. Eine Haftung für Unfälle übernimmt die Stadt Sprockhövel nicht. Die Stadt sowie ihre MitarbeiterInnen haften im Schadensfall nur dann, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die Stadt haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die den Besuchern und Besucherinnen des Bades durch Dritte zugefügt werden. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadt, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt nicht.


12. Fundsachen sind sofort beim Badpersonal abzugeben.


13. Im Freibad als einer Stätte der Erholung und Entspannung ist es nicht gestattet, Rundfunkgeräte und Musikinstrumente jeder Art zu benutzen, sofern dadurch andere Besucher und Besucherinnen beeinträchtigt werden.


14. Foto-Handys sind verboten. Sonstige Film- und Fotoaufnahmen sind nur mit Genehmigung des Badbetreibers zulässig.


15. Papier und Abfälle sind in die Papierkörbe zu werfen. Im Interesse der Allgemeinheit sind die Anlagen und Geräte schonend zu behandeln.


16. Der Aufenthalt im Freibad ist nur mit ordentlicher und geeigneter Badekleidung gestattet. Umkleiden soll nur in den Umkleideräumen erfolgen, in jedem Fall aber ohne Anstoß zu erregen.


17. Ballspiele sind im Freibad nicht erlaubt, sofern andere Besucher und Besucherinnen dadurch beeinträchtigt werden.


18. Die Benutzung der vorhandenen Sporteinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.


19. Die Umgänge der Badebecken dürfen nicht mit Schuhen betreten werden. Das Rauchen auf den Beckenumgängen und der Tribüne ist nicht gestattet.


20. Vor Benutzung der Becken ist der gesamte Körper zu reinigen. Seife darf nur unter den Duschen, nicht aber in den Badebecken benutzt werden.


21. Der Weg zu den Badebecken einschließlich der Einfassungen hat durch die Durchschreitebecken, nicht über Rasen- und Pflanzenstücke, zu erfolgen.


22. Das Schwimmbecken darf nur durch SchwimmerInnen benutzt werden. NichtschwimmerInnen und AnfängerInnen dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benutzen.


23. Die Nutzung des Kinderplanschbeckens ist nur für Kleinkinder mit geeigneter Badebekleidung oder Schwimmwindel unter Aufsicht der Begleitperson erlaubt.


24. Die Sprungbretter dürfen nur auf eigene Gefahr und nur dann benutzt werden, wenn die Sprungfläche im Becken frei ist. Die Benutzung kann untersagt werden.


25. Unbegründete Hilferufe sind zu unterlassen.


26. Der Genuss von Bier, Biermixgetränken, Wein und weinhaltigen Getränken ist in maßvollem Umfang gestattet. Personen, die Anzeichen von Trunkenheit oder beginnender Trunkenheit aufweisen, können ohne weitergehende Begründung und ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittsgeldes des Bades verwiesen werden.


27. Den Anordnungen des städtischen Personals ist unbedingt nachzukommen. Es ist berechtigt, Zuwiderhandelnde – auch InhaberInnen von Dauerkarten – von der Benutzung des Freibades auch für längere Zeit auszuschließen. Die Eintrittsgelder werden in einem solchen Fall nicht erstattet.


28. Alle Besucher und Besucherinnen werden gebeten, das städtische Personal bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und alle Verstöße gegen die Benutzungsordnung mitzuteilen, damit das Freibad eine wirkliche Stätte der Freude und Erholung bleibt.

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